Barrierefreie Webseite nach BFSG erstellen lassen.Neu gebaut oder nachgerüstet.

Du willst eine barrierefreie Webseite nach BFSG erstellen lassen oder deine bestehende Seite nachrüsten? Wir prüfen, was fehlt, und bauen deine Seite so, dass alle sie bedienen können: mit Maus, Tastatur oder Screenreader.

Betrifft mich das BFSG?Wenn Kunden online buchen oder kaufen, wahrscheinlich.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft Webseiten und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, zum Beispiel einen Onlineshop oder eine Buchung direkt auf deiner Seite.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. So erklärt es auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Wir sind keine Anwälte. Ob dein Fall darunterfällt, klärst du mit deiner Rechtsberatung. Wir kümmern uns darum, dass deine Seite die Anforderungen der WCAG 2.1 AA erfüllt. Das lohnt sich auch ohne Pflicht, etwa für eine Arztpraxis, deren Patienten schlecht sehen.

Was wir an deiner Seite prüfen.Und beim Bauen gleich richtig machen.

  • Lesbar für alle

    Schrift und Hintergrund mit genug Kontrast, auch für Menschen, die schlecht sehen.

  • Ohne Maus bedienbar

    Jeder Link und jedes Formular funktioniert mit der Tastatur, und du siehst immer, wo du bist.

  • Klar gegliedert

    Saubere Überschriften und Bildbeschreibungen, damit ein Screenreader deine Seite vorlesen kann.

  • Ruhig auf Wunsch

    Wer Bewegung am Gerät reduziert, bekommt deine Seite ohne Animationen.

Was die Richtlinien verlangen.In Zahlen, nach WCAG.

In der Gastronomie buchen Gäste jeden Alters online, manche mit Brille, manche mit großer Schrift am Handy. Deshalb nehmen wir die Vorgaben genau, in jeder Branche. Das BFSG verweist über die Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1 AA, wir bauen nach der neueren WCAG 2.2.

  • Kontrast. Damit Schrift lesbar bleibt.

    4,5 : 1
    Mindestkontrast für normale Schrift (1.4.3)
    3 : 1
    für große Schrift sowie für Bedienelemente und Grafiken (1.4.3, 1.4.11)

    Aus der Praxis: Bei uns prüft vor jeder Veröffentlichung ein automatischer Test alle Farbkontraste der Seite.

    Quelle: W3C, WCAG 2.2, Stand 10/2026

  • Tastatur. Alles auch ohne Maus.

    100 %
    der Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein (2.1.1)
    24 × 24 px
    Mindestgröße für Klickziele in CSS-Pixeln, neu in WCAG 2.2 (2.5.8)

    Aus der Praxis: Im Audit bedienen wir die ganze Seite nur mit der Tabulatortaste, vom Menü bis zum Formular.

    Quelle: W3C, WCAG 2.2, Stand 10/2026

  • Zoom. Groß lesen ohne Verlust.

    200 %
    Text vergrößern, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren gehen (1.4.4)
    320 px
    Breite ohne seitliches Scrollen, das entspricht 400 % Zoom bei 1280 px (1.4.10)

    Aus der Praxis: Schriftgrößen setzen wir relativ, damit der Zoom im Browser die ganze Seite sauber mitnimmt.

    Quelle: W3C, WCAG 2.2, Stand 10/2026

Nachrüsten statt neu bauen.Oft reicht es, gezielt nachzubessern.

So wird deine Seite barrierefrei.In vier Schritten.

  1. Prüfen

    Im Audit prüfen wir deine Seite nach WCAG: Wir bedienen sie nur mit der Tastatur, messen die Kontraste und schauen uns Überschriften, Bildtexte und Formulare an.

  2. Beheben

    Was fehlt, bessern wir nach. Oder wir bauen die Seite neu, wenn das am Ende weniger Aufwand ist.

  3. Absichern

    Bei uns prüft vor jeder Veröffentlichung ein automatischer Test alle Farbkontraste nach WCAG 2.2 AA.

  4. Erklären

    Wir formulieren mit dir die Informationen zur Barrierefreiheit, die das BFSG für deine Dienstleistung verlangt.

Was du wissen willst.Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Ruf an oder schreib uns.

Gilt das BFSG auch für meine Webseite?

Wenn Verbraucher über deine Seite einen Vertrag abschließen, etwa ein Zimmer buchen oder etwas kaufen, sehr wahrscheinlich. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Ob das auf dich zutrifft, klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung.

Welchen Standard muss meine Seite erfüllen?

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549. Für Webseiten verweist sie auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA. Danach prüfen und bauen wir.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder kann Mängel beanstanden, eine Nachbesserung verlangen und Bußgelder verhängen, je nach Verstoß bis zu 100.000 Euro. Auch Verbraucher können sich dort melden.

Muss meine Seite dafür neu gebaut werden?

Nicht unbedingt. Wir prüfen zuerst und sagen dir ehrlich, ob Nachbessern reicht oder ob ein Neubau sinnvoller ist.

Bekomme ich ein Zertifikat?

Nein. Wir sind keine Prüfstelle und vergeben kein Siegel. Du bekommst von uns, was wir geprüft und was wir behoben haben.

Was kostet es, eine Webseite barrierefrei zu machen?

Die Kosten hängen davon ab, wie groß deine Seite ist, wie viele Formulare und Buchungswege sie hat und wie viel fehlt. Du bekommst vorher ein Angebot, nach der Prüfung und unverbindlich.

Maximilian Kunstwadl, Gründer von mxi.design
Maximilian KunstwadlGründer von mxi.design

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